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Sonntagsruhe muss Bestand haben

Evangelische Landeskirche kritisiert Bundesratsinitiative zur Grundgesetzänderung der Berliner FDP.

Berlin, 11. Januar 2018 – Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) kritisiert die Initiative der FDP im Berliner Abgeordnetenhaus für eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der grundgesetzlichen Sonntagsruhe bei den Ladenschließzeiten. Bisher heißt es: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ (Art. 140 GG)

Es ist kein durchdachtes Konzept, wenn im Zuge einer starken Verdichtung der Arbeitsanforderungen zusätzlich an den vorhandenen Ausgleichsressourcen der Sonn- und Feiertage gerüttelt wird. Durch die Veränderungen im Anforderungsprofil und hinsichtlich des Arbeitsbegriffs ist es wesentlich, dass nicht nur über Onlinehandel, sondern genauso intensiv über die Rahmenbedingungen für „Life-Work-Balance“, Familienarbeit und Ehrenamt nachgedacht wird. In diesen Zusammenhängen gewinnen Sonn- und Feiertage eine ganz neue Bedeutung etwa als kollektive Burn-out-Prophylaxe, als wichtige Ressource für Besinnung, Erholung, Familien oder Sportvereine, aber auch als nicht verhandelbare Grenze gegen die totale Verzweckung des Menschseins.

Mit dem jetzigen Berliner Ladenöffnungsgesetz ist die Durchbrechung des Sonntagsschutzes ausgereizt. Das bedeutet, dass die Sonntagsruhe mit geschlossenen Läden die Regel, offene Läden am Sonntag die klare Ausnahme sein müssen. Dies hat der Landesgesetzgeber in seinen Ladenschlussgesetzen durch ein Schutzkonzept zu gewährleisten. Berlin hat bereits jetzt das liberalste Ladenöffnungsgesetz bundesweit. Ein Mehr an Sonntagsöffnung würde den verfassungsrechtlichen Schutz tangieren und ohne Not den gemeinsamen Weg von Staat und Kirche nach dem Urteil in Karlsruhe vom 1. Dezember 2009 verlassen und in Frage stellen. Dies lehnt die EKBO entschieden ab.

Eine Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes drängt sich nach den Erfahrungen des letzten Weihnachtsfestes nur dahingehend auf, dass die Supermärkte an einem Sonntag nicht deshalb geöffnet werden sollten, weil Heiligabend auf einen Sonntag fällt. Glücklicherweise waren gewichtige Supermarktketten wie Aldi und Lidl vernünftig und haben ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht zugemutet, zu Heiligabend hinter der Kasse Dienst zu tun. Der Konsistorialpräsident der EKBO, Dr. Jörg Antoine, gibt zu bedenken: „Dass die Mitarbeitenden an einem Sonntag zur Arbeit erscheinen müssen, weil an diesem Sonntag Heiligabend ist, ist nicht nachvollziehbar. Zumindest an dieser Stelle sollte das zu liberal geratene Berliner Ladenschlussgesetz eine Korrektur erfahren.“