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Jugendliche in der Gemeindeleitung

Landessynode beschließt: 16-Jährige können in die Gemeindeleitung gewählt werden

Berlin, 29. Oktober 2016 – Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat auf ihrer Tagung vom 26. Oktober 2016 bis zum 29. Oktober 2016 beschlossen, eine Mitgliedschaft von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren im Gemeindekirchenrat zu ermöglichen. Die Vollmitgliedschaft von Jugendlichen im Gemeindekirchenrat wird zunächst bis 2028 erprobt. Bisher war ein Mindestalter von 18 Jahren nötig. In der Erprobungszeit ist auch vorgesehen, dass ein Gemeindekirchenrat beschließen kann, an der Erprobung nicht teilzunehmen. 

 

Die Wählbarkeit beginnt nun mit der Vollendung des 16. Lebensjahres und der Zulassung zum Abendmahl. Die Jugendlichen benötigen das Einverständnis der Eltern um zur Wahl aufgestellt zu werden und um die Wahl anzunehmen. Die Jugendlichen können weder den Vorsitz noch den stellvertretenden Vorsitz übernehmen. Bei kleinen Gemeindekirchenräten (bis sechs zu wählende Mitglieder) kann ein Jugendlicher, bei größeren Gemeindekirchenräten können zwei Jugendliche gewählt oder berufen werden.

 

Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Kirchengemeinde. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der Gemeindekirchenrat trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Der Gemeindekirchenrat wird von allen Gemeindemitgliedern, die zum Abendmahl zu gelassen und mindestens 14 Jahre alt sind, gewählt. Zu Ältesten können nur Mitglieder der jeweiligen Kirchengemeinde gewählt oder berufen werden.