Tarifeinigung für die EKBO erzielt

19.04.2022

7.800 Beschäftigte erhalten ab 1. Januar 2022 rückwirkend 2,8 Prozent mehr Entgelt

Berlin, 13. April 2022 – Am 7. April 2022 ist es den Tarifkommissionen der Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), GEW, GKD und ver.di gelungen, eine Tarifeinigung zu erzielen. Es soll rückwirkend ab 1. Januar 2022 für die 7.800 Beschäftigten in der EKBO 2,8 Prozent mehr Entgelt geben. Zusätzlich sollen Beschäftigte in den Entgeltgruppen 1–6 beziehungsweise S 2–4 eine Einmalzahlung in Höhe von 450 EUR und Beschäftigte in den Entgeltgruppen 7–9b, Stufe 3 beziehungsweise S 7–11a eine Einmalzahlung in Höhe von 350 EUR erhalten.

Die Gespräche erstreckten sich in diesem Jahr über vier Verhandlungstage, an denen die Tarifpartner kontrovers miteinander diskutiert haben. Letztlich forderte die Tarifeinigung Zugeständnisse auf allen Seiten. Dazu Verena Zühlke, Vorsitzende der Tarifkommission der Kirchenleitung: „Wir haben sehr miteinander gerungen und konnten uns nur in kleinen Schritten aufeinander zubewegen. Am Ende haben wir nun aber ein Ergebnis, das für die Mitarbeitenden der EKBO schon ab Januar rückwirkend mehr Geld bedeutet. Die Einmalzahlung soll als soziale Komponente vor allem die unteren Entgeltgruppen entlasten. Zwar bedeutet dieses Ergebnis eine Mehrbelastung kirchlicher Arbeitgeber, die mit den Kirchensteuerzuweisungen haushalten müssen. Jedoch sind die Wettbewerbsnachteile zum öffentlichen Dienst im Land Berlin spürbar. Wir müssen als kirchlicher Arbeitgeber attraktiv bleiben.“

Udo Mertens, Leiter des Vorstandsbereichs Beamten-, Angestellten- und Tarifpolitik der GEW BERLIN: „Leider war eine Eins-zu-eins-Übertragung des Ergebnisses der TV-L Runde nicht mehr möglich, weil die Abgabenfreiheit für die Corona-Sonderzahlung nach dem Einkommenssteuergesetz am 31. März 2022 ausgelaufen ist. Mit dem Vorziehen der Tariferhöhung des TV-L vom 1. Dezember auf den 1. Januar 2022 ist uns ein guter Kompromiss gelungen, der durch die Einmalzahlung für die niedrigeren Entgeltgruppen noch eine soziale Komponente enthält. Die Beschäftigten können sich auf eine kräftige Nachzahlung freuen. Der TV EKBO bleibt weiter eng an den TV-L gekoppelt und ein attraktiver Tarifvertrag.“

Christian Hannasky, Gewerkschaft Kirche und Diakonie (GKD), ergänzt: „Die Tariferhöhung im TV-EKBO gleich zu Beginn der Laufzeit des Tarifabschlusses, flankiert mit einer gestaffelten Einmalzahlung für die unteren Entgeltgruppen, ist ein ehrlicher transparenter Abschluss, weil er allein auf Bruttobeträgen basiert. Das wirkt sich auch auf die Rentenbeiträge positiv aus.“

Axel Weinsberg, ver.di-Verhandlungsführer, begrüßt die Tarifeinigung, bedauert aber, dass die EKBO nicht in der Lage war, rechtzeitig eine steuerfreie Corona-Prämie auszuzahlen: „Das Vorziehen der Entgeltsteigerung auf den 1. Januar und die Einmalzahlung sind ein gutes Ergebnis. Damit ist es zudem erstmals gelungen, dass die EKBO-Beschäftigten nicht mehr – wie bisher – zeitverzögert Anschluss an das Gehaltsniveau in Berlin und Brandenburg halten. Leider konnte sich ver.di mit der Forderung nach einem betrieblichen Gesundheitsmanagement nicht durchsetzen. Hier verweigert die EKBO nach wie vor eine tarifliche Regelung für alle Beschäftigten.“

Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der kirchlichen und gewerkschaftlichen Gremien.

 

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