Stellungnahme zur Berichterstattung zur Entscheidung des Berliner Senats, dem HVD Berlin-Brandenburg den Körperschaftsstatus zu geben

15.11.2017

Entgegen der Aussage des Berliner Senats wurden die Kirchen seitens der Senatsverwaltung nicht angefragt, ob sie der Anerkennung des HVD als Körperschaft zustimmen.

Berlin, 15. November 2017 – Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und das Erzbistum Berlin nehmen Stellung zur Absicht des Berliner Senats, dem HVD Berlin-Brandenburg den Körperschaftsstatus zu vergeben:

„Entgegen der Aussage des Berliner Senats wurden die Kirchen seitens der Senatsverwaltung nicht angefragt, ob sie der Anerkennung des HVD als Körperschaft zustimmen. Eine solche Anfrage wäre auch erstaunlich, weil die Kirchen nicht über die Rechte anderer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu entscheiden haben und einen solchen Anspruch auch nicht erheben.

Für die Anerkennung einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft stellt die Rechtsprechung nicht mehr auf die Zahl der Mitglieder ab. Entscheidend ist die Gewähr der Dauer der Körperschaft, die sich auch aus anderen Indizien als der Mitgliederzahl ergeben kann. Damit eröffnen sich breite Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche Akteure, den Körperschaftsstatus zu erhalten. Das begrüßen die Kirchen. Diese Möglichkeit gilt auch für den Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg, der nach eigenen Aussagen über 13.000 nicht zahlende Mitglieder verfügt. Der HVD Berlin-Brandenburg vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Es wäre ein Missverständnis, wenn er sich als Vertretung all derer auffassen würde, die keiner  Religionsgemeinschaft angehören.

In der Sache muss der Staat prüfen, ob die Kriterien für den Körperschaftsstatus erfüllt sind. Der Weg steht allen Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften offen, unter bestimmten Voraussetzungen Körperschaft des öffentlichen Rechts zu werden. Daran wird deutlich, dass der Körperschaftsstatus kein Privileg der Kirchen ist.“

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