Stellungnahme zum Gesetzesantrag im Berliner Abgeordnetenhaus, den 31. Oktober zu einem dauerhaften Feiertag zu erklären

29.11.2017

Bischof Dr. Markus Dröge nimmt Stellung zum beabsichtigten Gesetzesantrag der Berliner AfD-Fraktion, den Reformationstag zu einem dauerhaften Feiertag zu erklären

Berlin, 29. November 2017 – Bischof Dr. Markus Dröge nimmt Stellung zum beabsichtigten Gesetzesantrag der Berliner AfD-Fraktion, den Reformationstag zu einem dauerhaften Feiertag zu erklären. Der Antrag soll am Donnerstag, dem 30. November 2017, in die Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses eingebracht werden. Der Reformationstag wird immer am 31. Oktober jeden Jahres gefeiert wird.

Bischof Dr. Markus Dröge:
„Der Antrag der AfD-Fraktion überrascht mich. Ich sehe es kritisch, dass mit diesem Antrag nun das grundsätzlich sinnvolle Anliegen in parteipolitische Auseinandersetzungen gerät. Die evangelische Kirche befürwortet, dass der Reformationstag in das kulturelle Gedächtnis Berlins durch einen dauerhaften Feiertag aufgenommen wird, denn das 500-jährige Reformationsjubiläum hat einer breiten Öffentlichkeit wieder deutlich gemacht, dass die Botschaft der Reformation für unsere Gesellschaft bleibend aktuell ist. Deshalb würde ich mir eine angemessene Diskussion über einen gesetzlichen Feiertag auch in Berlin wünschen. Dies sollte in Ruhe mit einer gesellschaftlichen Debatte bedacht werden. Andere Bundesländer wie Niedersachsen arbeiten gerade konstruktiv an dieser Frage. Ich befürchte, dass die Berliner Regierungskoalition das berechtigte Anliegen nun einfach deshalb ablehnen wird, nur weil die AfD das Thema einbringt. Das wäre ein mehr als peinlicher Schlussakkord für Berlin, das seit diesem Sommer offiziell den Titel „Reformationsstadt Europas“ trägt.“

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