09.04.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute (9. April 2025) haben sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im dritten Kapitel geht es um „Sicheres Zusammenleben, Migration und Integration".
Dr. Christian Stäblein, Flüchtlingsbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) sagt dazu:
„Für die Zukunft unseres von Einwanderung geprägten Landes ist die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten elementar, in der Mitte unserer Gesellschaft, im Inneren unseres Staates und an seinen Grenzen. So begrüße ich und verstehe es als ein wichtiges Signal, dass die zukünftige Migrationspolitik der Bundesregierung das individuelle Recht auf Asyl als Essential festhält und unterstreicht. Das ist gut und richtig, gerade in den gegenwärtigen Debatten, die so oft eine feindliche Grundstimmung schüren.
Gemeinsames Anliegen muss immer auch eine Struktur sein, die bestmögliche Chancen zur Integration bietet. Auch hierin besteht gute Einigkeit. Das Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte ist allerdings in dieser Hinsicht ein fatales und falsches Zeichen. Für uns als Kirche ist und bleibt Familie als Ort des Vertrauens und des Schutzes ein hohes Gut, gerade auch für Geflüchtete.
Zur Wahrnehmung unserer humanitären Verantwortung gehört weiterhin die Unterstützung von Menschen, deren Leben in höchster Gefahr ist. Die generelle Beendigung von Aufnahmeprogrammen für besonders gefährdete Gruppen erscheint unter dieser Perspektive als ein Entzug von übernommener Verantwortung.
Als Kirche werden wir uns weiterhin deutlich für die Menschenrechte der Schwächsten einsetzen. Ihnen ist Gottes Würde in gleicher Weise verliehen. Die Ankündigung von Veränderungen im großen Stil macht hellhörig. Sie darf nicht auf dem Rücken von Notleidenden geschehen. Ankündigungen sollten dabei stets im Blick haben, was tatsächlich umsetzbar ist.“