20.04.2020
Seelsorgliche Gespräche sind in Berlin und Brandenburg vom Kontaktverbot in Senioreneinrichtungen ausgenommen.
Berlin, 20. April 2020 - Bewohnerinnen und Bewohner von Altenpflege- und Seniorenheimen trifft die derzeitige Kontaktsperre schwer. Neben allen Präventionsmaßnahmen ist Seelsorge deshalb jetzt besonders wichtig. Seelsorgerinnen und Seelsorger versuchen, trotz aller gebotenen Vorsichtsmaßnahmen die Sorgen und Ängste der Betroffenen anzuhören und aufzufangen. „Seelsorgliche Gespräche sind in Berlin und Brandenburg vom Kontaktverbot in Senioreneinrichtungen ausgenommen. Ich bin unseren Pfarrerinnen und Pfarrer sehr dankbar dafür, dass sie ihren Dienst in den Altenpflegeheimen nach wie vor aufrecht halten. Unter den geltenden Abstands- und Hygienegeboten dürfen Seelsorgende einzelne Bewohner aufsuchen, wenn sich dies mit den Besuchsregelungen der jeweiligen Einrichtungen verträgt“, sagt Anne Heimendahl, Landespfarrerin für Altenheim- und Krankenhausseelsorge in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Auch Angehörige suchen derzeit wesentlich häufiger als sonst Kontakt zu den Seelsorgern, weil sie ihre Verwandten selbst nicht besuchten dürfen, so Anne Heimendahl. „Wegfallen müssen nur die regelmäßigen von Tür-zu-Tür-Besuche und die Gottesdienste. Das fehlt vielen Bewohnerinnen und Bewohnern.“ Da nur wenige Senioreneinrichtungen über entsprechende technische Voraussetzungen oder WLAN verfügen, können sie nur in seltenen Ausnahmefällen auf Online-Gottesdienste zurückgreifen.
Besuche bei Bewohnerinnen und Bewohnern versuchen die Seelsorger jetzt durch persönliche Briefe und Karten oder Telefonate zu ersetzen. Gerade telefonische Seelsorge werde häufig auch von Angehörigen nachgefragt. Schwieriger gestaltet sich dagegen der Kontakt zu Menschen mit Demenz, da sie die Möglichkeit des telefonischen Kontaktes nicht nutzen können. „Demenzkranke brauchen Berührungen und Gesichter, die sie erkennen können“, sagt Pfarrerin Heimendahl „unsere Seelsorger suchen deshalb nach anderen Wegen, um Demenzkranke zu erreichen, etwa durch Musik.“
Sterbebegleitung ist nach den momentanen Regelungen und unter den Präventions- maßnahmen nach wie vor in Senioreneinrichtungen möglich und wird auch von den Altenheimseelsorgern angeboten.
Hintergrund: Auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz gibt es insgesamt 24 Seelsorgerinnen und Seelsorger, die neben ihrer Tätigkeit in der Krankenhausseelsorge auch für Senioren- und Altenpflegeheime zuständig sind. Außerdem sind Pfarrerinnen und Pfarrer auf dem gesamten Gebiet der EKBO dazu angehalten, in Seniorenheimen und Altenpflegeeinrichtungen ihrer Kirchengemeinde Seelsorgeangebote bereit zu halten. Dies kann im Normalfall in Form von Gottesdiensten und Andachten für Bewohnerinnen und Bewohner, Seelsorgegesprächen – auch für Mitarbeitende in den Einrichtungen – bis hin zur Sterbebegleitung geschehen.