09.04.2016
Evangelische Kirche beschließt Gesetz zur Gleichstellung von Gottesdiensten
Berlin, 9. April 2016 - In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) wird es künftig einen Traugottesdienst für Ehepaare und für Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft geben. Das hat die Landessynode auf ihrer Tagung am 9. April 2016 beschlossen.
Die Synodalen haben das Kirchengesetz zur Gleichstellung von Gottesdiensten zur Segnung zweier Menschen in eingetragener Partnerschaft mit Traugottesdiensten (Partnerschaftsgleichstellungsgesetz ─ PGG) in zwei Lesungen beraten. 105 Stimmen wurden abgegeben, das Gesetz wurde mit 91 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen beschlossen. Damit wurden auch die Ergänzung zur Trauagende und die Anpassung der kirchlichen Rechtsvorschriften beschlossen.
In seinem Ablauf wird der eine Traugottesdienst wie der bisherige Gottesdienst zur Eheschließung zwischen Mann und Frau aussehen. Es wird ein Trauversprechen und einen Ringwechsel geben. Der Gottesdienst wird durch eine Eintragung ins Kirchenbuch dokumentiert.
Die Landessynode hatte auf der Frühjahrssynode 2015 beschlossen, die Gottesdienste zur Segnung von Menschen, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, Traugottesdienste liturgisch und rechtlich gleichzustellen. Die Kirchenleitung erarbeitete dazu die notwendigen Ergänzungen und begleitete den Prozess mit einem Konsultationsprozess innerhalb der Landeskirche und mit Gesprächen mit den ökumenischen Gesprächspartnern.