07.09.2020
Der Wahlkonvent entschied sich mit 19 von 33 Stimmen im 2. Wahlgang für den Theologen aus Thüringen.
Berlin, 6. September 2020 – Potsdams neuer Generalsuperintendent heißt Kristóf Bálint. Am Sonntag, 6. September 2020, entschied sich der Wahlkonvent der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) mit 19 von 33 Stimmen im 2. Wahlgang für den Theologen aus Thüringen. „Kristóf Bálint ist ein erfahrener Superintendent, er kennt die Herausforderungen, die auf die Kirche zukommen, gut, lässt sich davon nicht schrecken, sondern sieht die Chancen, die auch darin liegen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm und darüber, dass er mit dem Sprengel Potsdam und der EKBO aufbrechen will. Mein Dank gilt ausdrücklich auch Christoph Vogel, dass er sich zu Wahl gestellt hat“, sagt Bischof Christian Stäblein.
Der Berliner Theologe Christoph Vogel hatte ebenfalls für die Nachfolge von Generalsuperintendentin Heilgard Asmus zur Wahl gestanden. Beide Kandidaten hatten sich im vergangenen Monat in einem Gottesdienst mit anschließendem Vortrag zum Thema „(Kein) Land in Sicht - Theologische Perspektiven auf Kirche und Krise“ der interessierten Öffentlichkeit präsentiert
Kristóf Bálint ist seit 2012 Superintendent im thüringischen Kirchenkreis Bad FrankenhausenSonderhausen. Der 55-Jährige ist in Budapest geboren, verheiratet und hat drei Kinder und fünf Enkel. Evangelische Theologie hat Bálint in Jena studiert. Nach dem Vikariat in Ichtershausen und der Ordination 2001 in Arnstadt war er von 2001 bis 2012 Pfarrer in den Gemeinden Finsterbergen und Stotternheim. Vor seinem Studium war Bálint viele Jahre in der evangelischen Jugend- und Bildungsarbeit tätig, unter anderen als Studienleiter am Pädagogisch-Theologischen Zentrum in Reinhardsbrunn in Thüringen.
Hintergrund Generalsuperintendentenamt: Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz (EKBO) unterteilt sich in drei sogenannte Sprengel - Berlin, Görlitz und Potsdam -, die jeweils von einer Generalsuperintendentin oder einem Generalsuperintendenten geleitet werden. Das Amt entspricht dem eines Regionalbischofs oder einer Regionalbischöfin. Sie vertreten den Bischof in ihren Sprengeln und sind Seelsorgerinnen und Seelsorger der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie haben das Recht zur Ordination (Einführung von
Pfarrerinnen und Pfarrern in ihr Amt) und die Verpflichtung zur Kirchenvisitation. Generalsuperintendenten gehören zur Kirchenleitung der EKBO und sind für zehn Jahre gewählt.