05.01.2017
Ökologische und ethische Kriterien als Ausdruck evangelischen Verantwortungsbewusstseins
Berlin, 5. Januar 2017 – Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat eine Neufassung der Verordnung zur Anlage von Kapitalvermögen erlassen. Die Änderungen traten zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Insbesondere wurden Ausschlusskriterien konkretisiert und aktualisiert, die sicherstellen, dass das Kapitalvermögen beispielsweise nicht in Unternehmungen investiert wird, die ein umweltschädliches Verhalten zeigen.
So darf kein Geld in Unternehmen angelegt werden, die genetisch verändertes Saatgut oder Pestizide erzeugen. Es darf auch nicht in Firmen investiert werden, die Atomenergie produzieren oder die in ihrer Wertschöpfungskette Umsatzanteile von mehr als 30 Prozent an fossilen Energieträgern haben.
Die Verordnung spricht Empfehlungen aus, wo Kapitalvermögen eingesetzt werden sollte. Hier spielen neben ökologischen Kriterien auch Aspekte der Sozialverträglichkeit und der Generationengerechtigkeit eine Rolle. Zu den empfohlenen Unternehmen gehören zum Beispiel solche, die über ein eigenes Umweltmanagementsystem verfügen, auf die Reduktion von Energie- und Rohstoffverbrauch hinwirken oder Mitverantwortung für die Arbeitsbedingungen in Zulieferbetrieben weltweit übernehmen oder Produkte mit einem nachhaltigen Lebenszyklus entwickeln.