Gemeindekirchenratswahlen 2016 – Teilhabe an der Leitung der Kirche

16.11.2016

Ende November wählen 650.000 Gemeindemitglieder ihre Ältesten

Berlin, 16. November 2016 – Am Sonntag, dem 27. November 2016, sind 650.000 wahlberechtigte Kirchenmitglieder in 317 Kirchengemeinden in den Sprengeln Berlin, Potsdam und Görlitz aufgerufen, ihre Gemeindeleitungen neu zu wählen. Wahlberechtigt sind alle zum Abendmahl zugelassenen Mitglieder der Kirchengemeinden, die mindestens 14 Jahre alt sind. Zusätzlich zu dem durch die Kirchenleitung festgelegten Wahltermin Ende November, der für den Sprengel Berlin verbindlich ist, haben die Kirchengemeinden in den Sprengeln Potsdam und Görlitz weitere Termine im Zeitraum vom 27. November bis 18. Dezember 2016 zur Auswahl.

Insgesamt gibt es 950.000 wahlberechtigte Kirchenmitglieder in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Die Wahlen sind Ausdruck der Teilhabe aller Gemeindeglieder an der Leitung der Kirche. Sie gehören zur demokratischen Selbstverwaltung kirchlicher Körperschaften und werden in gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl vollzogen.

Der Gemeindekirchenrat (GKR) ist das Leitungsgremium einer evangelischen Kirchengemeinde. Er besteht zum einen aus den so genannten „Gemeindeältesten“, die als Gemeindeglieder von den Gemeindemitgliedern gewählt werden. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre; in der Regel wird alle drei Jahre die Hälfte der GKR-Mitglieder neu gewählt.

Zum GKR gehören ebenfalls die Pfarrerinnen und Pfarrer. Gemeinsam mit den Mitgliedern des Gemeindekirchenrates verantworten sie die Planung und Gestaltung des Gemeindelebens von den Gottesdiensten bis zur Öffentlichkeitsarbeit, von der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bis zur Seniorenarbeit, vom Besuchsdienst bis zum Bibelgesprächskreis. Ebenso verantwortet der Gemeindekirchenrat, welche Bauarbeiten an Kirche, Gemeindehaus oder dem Friedhof ausgeführt werden. Der GKR stellt berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, beauftragt die Ehrenamtlichen und nimmt die Dienstaufsicht wahr. Er ist zuständig für die Verwaltung kirchlicher Gebäude und Grundstücke sowie für den Haushaltsplan der Gemeinde. Er entscheidet über die gemeindlichen Veranstaltungen und Aktivitäten.

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat mehr als eine Million Mitglieder.

Weitere Informationen:
www.gkr.ekbo.de 

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