10.12.2020
Berlin, 10. Dezember 2020 – Anlässlich des 70-jährigen Bestehens der Europäischen Menschenrechtskonvention würdigt Bischof Christian Stäblein von der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) am Tag der Menschenrechte deren Bedeutung als „zutiefst christliches Anliegen. Es geht um die Würde, die jeder Mensch in gleicher Weise vor Gott hat“. „Die Menschenrechte leisten einen unersetzlichen Beitrag zur Entfaltung von individueller Persönlichkeit und gesellschaftlicher Freiheit“, sagt Bischof Stäblein. Der Europarat mit Sitz in Straßburg habe wesentlich dazu beigetragen, die Prinzipien der Allgemeinheit und Unteilbarkeit der Grundrechte zu verankern und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auch praktisch abzusichern. Diese Leistung könne gar nicht hoch genug geschätzt werden. Nach 1990 hatte die Konvention dabei auch eine wichtige Bedeutung für das Zusammenwachsen ganz Europas.
Dennoch bestehe kein Grund, das Jubiläum zum Anlass zu nehmen, sich entspannt zurückzulehnen, so Stäblein mit Verweis auf nach wie vor erhebliche Menschenrechtsverletzungen in Europa, etwa in Belarus, das dem Europarat nicht beigetreten ist. Aber auch in anderen europäischen Ländern komme es immer wieder zu Menschenrechtsverstößen und Straßburger Urteile würden nicht vollständig umgesetzt. Besonders bedauerlich sei zudem, dass die Europäische Union – trotz einer entsprechenden Vertragsbestimmung – noch nicht Mitglied des Europarates geworden sei. „Es ist ein falsches Souveränitätsverständnis, wenn ein Staat oder eine Staatengemeinschaft sich nicht der Menschenrechtskontrolle des Straßburger Gerichtshofs unterwerfen will.“ Schließlich, so Stäblein, dürfen wir nicht nachlassen, auf die Rechte und die Würde der Menschen hinzuweisen, die auf der Flucht sind. Europa stehe hier nicht zuletzt um der eigenen Werte willen in der Pflicht. Vor Gott haben alle Menschen ein Recht auf ein Leben in Würde.
Hintergrund:
Die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ des Europarats wurde am 4. November 1950 in Rom verabschiedet; drei Jahre später hatten sie genug Mitgliedsstaaten ratifiziert, um ihr völkerrechtliche Verbindlichkeit zu verleihen. Bekannt als „Europäische Menschenrechtskonvention“ hat der Vertrag seitdem maßgeblich dazu beigetragen, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit immer fester im Alltag der Europäerinnen und Europäer zu verankern – nicht zuletzt die Religionsfreiheit.
Die EKBO setzt sich aktiv für Grundrechte und politische Teilhabe aller Menschen ein, in ihrer Region und weltweit. Im Berliner Missionswerk der EKBO kooperieren verschiedene Fachreferate: Der Menschenrechtsbeauftragte der Landeskirche ist auch Moderator der Arbeitsgruppe Menschenrechte der Konferenz Europäischer Kirchen und arbeitet in Fachgremien der Evangelischen Kirche in Deutschland mit. Auch die landeskirchlichen Pfarrstellen für Migration und Integration und für Interreligiösen Dialog setzen sich für Grundrechte gerade von Minderheiten und Benachteiligten ein. Das Missionswerk unterstützt zudem die Menschenrechtsarbeit in seinen Partnerkirchen in Afrika, Asien, Europa und Lateinamerika.