Bischof Dröge und Erzbischof Koch unterzeichnen Finanzierungsvereinbarung zum Religionsunterricht

01.10.2015

Berlin, 1. Oktober 2015 – Der Regierende Bürgermeister Michael Müller für das Land Berlin, Bischof Dr. Markus Dröge für die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Erzbischof Dr. Heiner Koch für das Erzbistum Berlin unterzeichnen am heutigen Tag die neu ausgehandelten Finanzierungsvereinbarungen für den Religionsunterricht. Damit treten die alten Vereinbarungen aus dem Jahre 2005 außer Kraft.

Bischof Dr. Markus Dröge: „Zur Bildung gehört die Kenntnis über Religion unabdingbar dazu. Der Religionsunterricht ist ein Bildungsangebot der evangelischen Kirche. Er vermittelt den Schülerinnen und Schülern Kenntnis über die ethische Orientierungskraft des christlichen Glaubens und seiner Spiritualität. Er befasst sich aber ebenso mit anderen Religionen und Weltanschauungen. Die Religionslehrerinnen und Lehrer leisten dabei eine sehr gute Arbeit, indem sie Urteilssicherheit vermitteln. Die Anpassung der Refinanzierung des Religionsunterrichts durch den Senat würdigt das Bildungsengagement der Kirchen.“

Erzbischof Dr. Heiner Koch: "Die Finanzierungsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um die Zukunft des Religionsunterrichts in Berlin zu gewährleisten.  Der Religionsunterricht hilft Kindern und Jugendlichen,  ihre Persönlichkeit zu entfalten, zu der die religiöse Dimension gehört. Daher bin ich der Landesregierung dankbar für die im freundschaftlichen Sinne geführten Verhandlungen, die zu einem guten Ergebnis geführt haben."

Im Ergebnis der seit 2014 geführten Verhandlungen wurden in den Doppelhaushaltsplan 2016/17 insgesamt für alle Anbieter 6 Mio. Euro mehr eingestellt.

Kernpunkt der neuen Vereinbarung ist die neue Eingruppierung der zu finanzierenden Lehrkräfte (Personalkostendurchschnittssatz der Vergütungsgruppe E11 Stufe 4 (90 Prozent)). Der Zuschuss beläuft sich nunmehr auf 54.640,-- Euro pro errechnete Stelle.

Darüber hinaus konnte Einigung erreicht werden über eine Prämie für die Zusammenlegung von Unterricht. Wenn ein Anbieter eine Quote von 42,5 Prozent erreicht, erhält er 850.000 Euro. Dem Senat ging es bei den Verhandlungen auch darum, ein Anreizsystem zu entwickeln, dass die Zusammenlegung des Unterrichts über mehrere Schulen hinweg zum Ziel hatte.

Die Vereinbarung wird zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Außerdem einigte man sich darauf, dass Gespräche über eine Anschlussvereinbarung für den Doppelhaushalt 2020/21 Ende 2018 aufgenommen werden sollen.


Berlin, den 1. Oktober 2015

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