Bischöfe treten für Bestattungspflicht von Fehl- bzw. Totgeborenen ein und kritisieren die geplante Teilentnahmemöglichkeit von Asche scharf

18.06.2018

Die Erfahrung in der Seelsorge zeigt, dass trauernde Eltern den Verlust ihres Kindes als Katastrophe empfinden. Dieser Situation sollte der Gesetzgeber aus unserer Sicht in ausreichender Weise Rechnung tragen

Berlin, 18. Juni 2018 - Zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung bestattungs- und gräberrechtlicher Vorschriften in Brandenburg nehmen Bischof Dr. Markus Dröge, Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, und Erzbischof Dr. Heiner Koch, Erzbistum Berlin, gemeinsam Stellung. Sie kritisieren besonders die vorgeschlagenen Änderungen für die Bestattung von Fehl- bzw. Totgeborenen und lehnen die im Gesetzesentwurf vorgesehene sogenannte „Teilentnahmemöglichkeit“ aus der Asche einer verstorbenen Person entschieden ab:

„Wir fordern die Einführung einer Bestattungspflicht für Tot- und Fehlgeborene, unabhängig von der Grammzahl. Jede Begrenzung auf eine Grammzahl ist willkürlich gesetzt. Die Bestattungspflicht sollte von der Einrichtung umgesetzt werden, in der die Geburt erfolgt ist, sofern die Eltern das ihnen zustehende Bestattungsrecht nicht wahrnehmen. Eine solche Regelung würde die bereits jetzt vorhandene Pflicht zur ‚hygienisch einwandfreien und dem sittlichen Empfinden entsprechenden Beseitigung‘ ersetzen.

Die Erfahrung in der Seelsorge zeigt, dass trauernde Eltern den Verlust ihres Kindes als Katastrophe empfinden. Dieser Situation sollte der Gesetzgeber aus unserer Sicht in ausreichender Weise Rechnung tragen. Eltern brauchen einen Ort zum Trauern, unabhängig davon, wann sie ihr Kind verloren haben.

Wir begrüßen es ferner, wenn bei der Gesetzesnovelle auch der Umgang mit den aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Ungeborenen vergleichbar geregelt würde. Wir befürworten eine Hinweispflicht auf die Bestattungsmöglichkeiten gegenüber den Eltern durch die entsprechenden Einrichtungen, Hebammen und Ärzte.

Darüber hinaus lehnen wir die im Gesetzesentwurf vorgesehene sogenannte ‚Teilentnahmemöglichkeit‘ von Asche einer verstorbenen Person entschieden ab, um daraus einen Diamanten zu pressen. Hier nehmen Angehörige menschliche Überreste in Besitz. Im christlich-anthropologischen Verständnis setzt sich die Personalität eines verstorbenen Menschen als Gottes Geschöpf über den Tod hinaus fort und ist unteilbar. Diese Personalität und Unteilbarkeit sollte nicht in die Entscheidung des Einzelnen gestellt werden.

Die Würde eines Menschen gilt von Anfang an. Und sie endet nicht mit dem Tod. Davon sind wir aus christlichem Verständnis überzeugt. So bleibt ein Mensch einzigartig und unvergessen. Er sollte nicht zu einer Sache gemacht werden, die von einzelnen Personen in Besitz genommen wird.

Sofern der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Ascheentnahme rechtlich legitimiert, öffnet er der kommerziellen Verwertung des zu einem Gegenstand gemachten, verstorbenen Menschen die Tür. Als Kirchen erwarten wir vom Gesetzgeber einen robusten Schutz der verstorbenen Person sowie der Wahrung der Menschenwürde über den Tod hinaus.

Ein Mensch lebt in vielfältigen Beziehungen. Es gehört zum festen Bestandteil des Trauerprozesses, dass Familie, Freunde, Verwandte, Kollegen sich an einem öffentlichen Trauerort zusammenfinden können, der für alle frei zugänglich ist. ‚Diamantbestattungen‘ privatisieren und reduzieren die Erinnerungsmöglichkeiten an eine verstorbene Person auf problematische Weise.“

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