11.11.2015
Am Bildungstag „Erinnere-Dich-Mal!“ nehmen mehr als 1.000 Jugendliche teil.
Am Mittwoch, 18. November 2015, feiert die evangelische Kirche den Buß- und Bettag. Der Feiertag wird jährlich am Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres (Ewigkeitssonntag) begangen. Der Buß- und Bettag ist ein Tag der Besinnung und Neuorientierung.
Unter dem Motto „Erinnere-Dich-Mal!“ können auch in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 an einem Bildungstag historisch relevante Orte in Berlin besuchen. Es gibt Workshops und Führungen im Olympiastadion, durch das Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen, am Denkmal für die ermordeten Juden Europas und zu anderen Orten mit Geschichte. Veranstalter sind die vier evangelischen Kirchenkreise Berlin Nord-Ost, Berlin Stadtmitte, Lichtenberg-Oberspree und Charlottenburg-Wilmersdorf. Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier: www.bildungstag-ekbo.de.
Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein predigt um 10 Uhr im Zentralen Schulgottesdienst am Buß- und Bettag zum Thema „Flüchtlinge in Deutschland“ in der Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche Berlin. Generalsuperintendentin Heilgard Asmus entpflichtet um 8:50 Uhr die Schülerbischöfe der Evangelischen Grundschule und des Evangelischen Gymnasiums im gemeinsamen Schulgottesdienst im Dom zu Brandenburg an der Havel. In der Flüchtlingskirche St. Simeon wird Pfarrerin Beate Dirschauer einen Gottesdienst mit Abendmahl halten. Im Kirchenkreis Steglitz gibt es einen Kinderbibeltag „Wut im Bauch“ und einen Regionalen Werkstattgottesdienst für Oberschüler.
Viele Kirchengemeinden bieten am Buß- und Bettag sowohl Gottesdienste als auch ein Rahmenprogramm für Schülerinnen und Schüler an. Einige Gemeinden haben bereits langjährig gewachsene Kontakte zu Schulen und feiern gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen am Buß- und Bettag Gottesdienste. Einige Gottesdienste werden ökumenisch gefeiert.
Für evangelische Schülerinnen und Schüler in Berlin besteht seit 2009 am Buß- und Bettag keine Verpflichtung zum Schulbesuch. Der Berliner Senat traf die Regelung aus Gründen der Gleichbehandlung der Konfessionen. Die Inanspruchnahme ist freiwillig und erfolgt auf Antrag.