KEINE GOTTESDIENSTE und Veranstaltungen in der Dorfkirche Alt-Schmargendorf bis auf Weiteres
Liebe Alt-Schmargendorferinnen und Alt-Schmargendorfer,
es gibt eine neue Senatsverordnung, die Versammlungen über 50 Personen verbietet und Versammlungen bis 50 Personen nur erlaubt, wenn eine Liste der...
Hohenzollerndamm 130a
14199 Berlin
kirchenbuero(at)ws-evangelisch.de
Kirchenbüro der Evangelischen Kirchengemeinden
Grunewald und Schmargendorf
Tel.: 030 83 22 46 63 l Fax: 030 83 22 46 69
es gibt eine neue Senatsverordnung, die Versammlungen über 50 Personen verbietet und Versammlungen bis 50 Personen nur erlaubt, wenn eine Liste der Teilnehmenden angefertigt und vier Wochen für das Gesundheitsamt aufbewahrt wird. Der Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf hat daraufhin zum wiederholten Mal dringend die Absage sämtlicher Gottesdienste empfohlen. Daran halten wir uns und sagen ab sofort bis auf Weiteres sämtliche Gottesdienste und Wochenschlussandachten ab. Das gilt bereits für morgen.
Alle übrigen Gemeindeveranstaltungen hatten wir ja bereits mit meiner Mail vom 13.03.20 abgesagt.
Die Möglichkeit des seelsorglichen Gesprächs bleibt weiterhin bestehen.
Ich wünsche Ihnen erneut Kraft und Zuversicht für die kommende Zeit und grüße Sie herzlich
Valeska Basse
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Liebe Alt-Schmargendorferinnen und Alt-Schmargendorfer,
es gibt eine neue Senatsverordnung, die Versammlungen über 50 Personen verbietet und Versammlungen bis 50 Personen nur erlaubt, wenn eine Liste der...
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es gibt eine neue Senatsverordnung, die Versammlungen über 50 Personen verbietet und Versammlungen bis 50 Personen nur erlaubt, wenn eine Liste der Teilnehmenden angefertigt und vier Wochen für das Gesundheitsamt aufbewahrt wird. Der Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf hat daraufhin zum wiederholten Mal dringend die Absage sämtlicher Gottesdienste empfohlen. Daran halten wir uns und sagen ab sofort bis auf Weiteres sämtliche Gottesdienste und Wochenschlussandachten ab. Das gilt bereits für morgen.
Alle übrigen Gemeindeveranstaltungen hatten wir ja bereits mit meiner Mail vom 13.03.20 abgesagt.
Die Möglichkeit des seelsorglichen Gesprächs bleibt weiterhin bestehen.
Ich wünsche Ihnen erneut Kraft und Zuversicht für die kommende Zeit und grüße Sie herzlich
Valeska Basse
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Liebe Alt-Schmargendorferinnen und Alt-Schmargendorfer,
es gibt eine neue Senatsverordnung, die Versammlungen über 50 Personen verbietet und Versammlungen bis 50 Personen nur erlaubt, wenn eine Liste der...
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es gibt eine neue Senatsverordnung, die Versammlungen über 50 Personen verbietet und Versammlungen bis 50 Personen nur erlaubt, wenn eine Liste der Teilnehmenden angefertigt und vier Wochen für das Gesundheitsamt aufbewahrt wird. Der Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf hat daraufhin zum wiederholten Mal dringend die Absage sämtlicher Gottesdienste empfohlen. Daran halten wir uns und sagen ab sofort bis auf Weiteres sämtliche Gottesdienste und Wochenschlussandachten ab. Das gilt bereits für morgen.
Alle übrigen Gemeindeveranstaltungen hatten wir ja bereits mit meiner Mail vom 13.03.20 abgesagt.
Die Möglichkeit des seelsorglichen Gesprächs bleibt weiterhin bestehen.
Ich wünsche Ihnen erneut Kraft und Zuversicht für die kommende Zeit und grüße Sie herzlich
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Liebe Alt-Schmargendorferinnen und Alt-Schmargendorfer,
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es gibt eine neue Senatsverordnung, die Versammlungen über 50 Personen verbietet und Versammlungen bis 50 Personen nur erlaubt, wenn eine Liste der Teilnehmenden angefertigt und vier Wochen für das Gesundheitsamt aufbewahrt wird. Der Kirchenkreis Charlottenburg-Wilmersdorf hat daraufhin zum wiederholten Mal dringend die Absage sämtlicher Gottesdienste empfohlen. Daran halten wir uns und sagen ab sofort bis auf Weiteres sämtliche Gottesdienste und Wochenschlussandachten ab. Das gilt bereits für morgen.
Alle übrigen Gemeindeveranstaltungen hatten wir ja bereits mit meiner Mail vom 13.03.20 abgesagt.
Die Möglichkeit des seelsorglichen Gesprächs bleibt weiterhin bestehen.
Ich wünsche Ihnen erneut Kraft und Zuversicht für die kommende Zeit und grüße Sie herzlich
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es gibt eine neue Senatsverordnung, die Versammlungen über 50 Personen verbietet und Versammlungen bis 50 Personen nur erlaubt, wenn eine Liste der...
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