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Neue Grundlage für Arbeit mit Flüchtlingen

„Flüchtlingskirche“ in Berlin als Ort der Begegnung und Beratung

Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) stellt ihre Arbeit mit Flüchtlingen auf eine neue Grundlage. Dazu hat die Kirchenleitung auf ihrer Sitzung am 20. März 2015 eine Rahmenkonzeption beschlossen. Sie enthält Richtlinien für die Mittelvergabe aus dem EKBO-Flüchtlingshilfefonds sowie Konzeptionen für eine Flüchtlingskirche und für eine mobile Beratung der Kirchengemeinden in Brandenburg und in der schlesischen Oberlausitz.

Der Beschluss eröffnet Förderungsmöglichkeiten für Maßnahmen zur Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen sowie von Haupt- und Ehrenamtlichen, die in der Arbeit mit Flüchtlingen tätig sind.

Geplant ist, unter dem Namen „Flüchtlingskirche“ in Räumen einer noch zu bestimmenden Kirche in Berlin einen Ort für die Beratung und für Begegnungen von und mit Flüchtlingen zu schaffen. Das Team der Flüchtlingskirche soll auch Ansprechpartner in Flüchtlingsfragen für die gesamte Landeskirche sein. Träger der Flüchtlingskirche wird der Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte in Zusammenarbeit mit der Landeskirche werden. Die Kirchenleitung wird einen „Beirat Flüchtlingskirche“ berufen, in dem die EKBO ab 1. Juni 2015 unter anderem durch Pfarrerin Barbara Killat, Landespfarrerin für Migration und Integration, vertreten sein wird. Bis dahin nimmt das Berliner Missionswerk in Abstimmung mit dem Kirchenleitungsausschuss für Migration und Integration deren Aufgaben wahr.

Eine mobile Beratung mit zwei Mitarbeitenden wird das dezentrale Engagement von Kirchengemeinden, ehrenamtlichen Initiativen und Kirchenkreisen für Flüchtlinge in Brandenburg und in der schlesischen Oberlausitz begleiten und unterstützen.

Für die Seelsorge in den Abschiebungshafteinrichtungen Berlin, Eisenhüttenstadt und im Flughafengewahrsam wird zudem eine halbe Pfarrstelle geschaffen.

Eine interaktive Internetseite soll Informationen bündeln und vernetzen.

Da die Mittel des EKBO-Flüchtlingshilfefonds für die Umsetzung der Rahmenkonzeption allein nicht ausreichen, soll eine Fachkraft für Fundraising und für die Einwerbung von Drittmitteln auf Honorarbasis verpflichtet werden.

Kirchengemeinden und kirchliche Einrichtungen können formlos Mittel aus dem EKBO-Flüchtlingshilfefonds beantragen. Anträge zu Sach-, Honorar- oder Integrationshilfen sollen über die Superintendenturen an den Finanzausschuss des Beirates Migration und Integration des Berliner Missionswerks zu Händen von Manuela Pagano im Evangelischen Zentrum gestellt werden (m.pagano(at)ekbo.de). Antragshilfen und Verwendungsmöglichkeiten werden demnächst auf der Internetseite des Berliner Missionswerks (www.berliner-missionswerk.de) zu finden sein.

Im November 2014 hatte die Herbstsynode 500.000 Euro für die Arbeit mit Flüchtlingen bewilligt und weitere 500.000 Euro in Aussicht gestellt, verbunden mit dem Auftrag an die Kirchenleitung, ein Rahmenkonzept zu erstellen.

Die EKBO versteht sich aufgrund ihrer biblischen Tradition als eine Kirche mit Flüchtlingen. Das Hören auf die Not von Flüchtlingen, Beratung sowie Unterstützung gehören zu ihrem diakonischen und gesellschaftlichen Auftrag.

Berlin, den 27. März 2015