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Landessynode fordert Lösung für Flüchtlinge in kirchlicher Obhut

Trotz intensiver Gespräche mit der Stadt ist es noch nicht gelungen ist, eine Lösung für die Flüchtlinge zu erreichen, die mit ungeklärtem Rechtsstatus in der Stadt leben und von engagierten Menschen betreut werden.

Die Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat auf Ihrer Tagung am 25. April 2015 den Senat von Berlin aufgefordert, über eine Lösung für die etwa 100 früheren Oranienplatz-Flüchtlingen zu verhandeln, die derzeit in Kirchengemeinden versorgt werden.

In dem Antrag heißt es:
„Die Landessynode fordert den Senat von Berlin auf, zügig und zielführend über das im Raum stehende Angebot der Kirche zu einer rechtlich gangbaren Lösung für die etwa 100 Flüchtlinge zu verhandeln, die sich seit September 2014 in kirchlicher Obhut befinden. Das Angebot lautet: Es wird eine befristete Duldung ausgesprochen, in deren Zeitraum die EKBO eine juristische Vorprüfung vornehmen und die Innenverwaltung eine Fallprüfung durchführen kann.“

Die Landessynode bittet zudem alle Kirchengemeinden zu prüfen, inwieweit vermietbarer Wohnraum für anerkannte Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden kann.

Bischof Dr. Markus Dröge hatte in seinem „Wort des Bischofs“ betont, dass es trotz intensiver Gespräche mit der Stadt noch nicht gelungen ist, eine Lösung für diejenigen Flüchtlinge zu erreichen, die immer noch mit ungeklärtem Rechtsstatus in der Stadt leben und von engagierten Menschen betreut werden.


Berlin, den 25. April 2015