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Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Die ForuM Studie ist ein wichtiger Schritt auf dem notwendigen Weg zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKBO

Berlin, 25. Januar 2024 – Heute hat der unabhängige Forschungsverbund ForuM (Forschung zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt und anderen Missbrauchsformen in der Evangelischen Kirche und Diakonie in Deutschland) seine Aufarbeitungsstudie veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund erklärt Dr. Christian Stäblein, Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO): „Die ForuM-Studie zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist der dringend notwendige nächste Schritt. Die Ergebnisse und Schilderungen hinterlassen eine tiefe Erschütterung. Es ist entscheidend, dass mit dieser Studie die Perspektive der Betroffenen in die Mitte rückt. Das Ausmaß der Gewalttaten in der Evangelischen Kirche – und es ist nur die Spitze des Eisbergs die wir jetzt kennen – ist furchtbar. Und der entwürdigende Umgang mit betroffenen Menschen, die so oft die Erfahrung machen mussten, dass sie nicht gehört wurden, auch. Darum muss es jetzt und in Zukunft gehen, dass endlich nicht mehr die Institution gedeckt wird, sondern von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen gehört werden und alle Hilfe und Unterstützung erhalten. Sexualisierte Gewalt im Raum der Kirche ist unerträglich. Wir haben nicht geschützt, wir haben nicht gehört, wir sind schuldig geworden. Wir übernehmen Verantwortung. Es gilt nun, mit der Aufarbeitung alle notwendigen Konsequenzen zu ziehen, gerade auch im Blick auf die systemischen Faktoren, die die Studie in den Fokus genommen hat. Und zugleich die Aufarbeitung weiter fortzusetzen.“

Die Ergebnisse der ForuM-Studie werden für die weitere Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der EKBO wegweisend sein. Die Studie wird in allen damit befassten Gremien ausgewertet und die daraus folgenden Schlüsse und Konsequenzen gezogen werden.

Sexualisierte Gewalt wird auf der Grundlage von § 2 Absatz 1 Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt aus dem Jahr  2020 wie folgt definiert: „Sexualisierte Gewalt ist eine Verhaltensweise, bei der ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt wird, das die Würde der betroffenen Person verletzt. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn die Täterin oder der Täter für deren Abwendung einzustehen hat.“

Die EKBO hatte fristgerecht im April 2023 an den Forschungsverbund ForuM für den Forschungszeitraum von 1946 bis 2020 folgende Zahlen gemeldet: Insgesamt sind 116 von sexualisierter Gewalt betroffene Personen und 41 beschuldigte Personen gemeldet worden. Unter den beschuldigten Personen sind 39 Pfarrer und zwei privatrechtlich angestellte Mitarbeiter der Kirche. Einer der Fälle reicht bis in das Jahr 1925 zurück. In allen gemeldeten Fällen handelt es sich um männliche Einzeltäter. Bezüglich der Verfolgung der Taten wird zwischen dem innerkirchlichen Disziplinarrechtsweg und dem staatlichen Strafverfahren der Strafverfolgungsbehörden unterschieden. Gegen 29 Beschuldigte wurden innerkirchliche Disziplinarverfahren eingeleitet, gegen  22 Beschuldigte wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Die Abfrage der ForuM-Studie konzentrierte sich auf die Fälle, in denen Pfarrer beteiligt waren, die der sexualisierten Gewalt an minderjährigen Personen beschuldigt waren.

Mit Blick auf die Fakten, die die EKBO für die verfasste Kirche an das ForuM-Projekt geliefert hat, erklärt die Konsistorialpräsidentin der EKBO, Dr. Viola Vogel: „Sexualisierte Gewalt im Vertrauensraum der evangelischen Kirche zu erleiden, ist in doppelter Hinsicht furchtbar: Zum einen zeichnen die Taten die Betroffenen für ihr Leben, machen ohnmächtig und sprachlos. Zum anderen stellen wir als Kirchenleitende mit Entsetzen fest, dass Pfarrer und kirchliche Mitarbeiter auch in der evangelischen Kirche das besondere Vertrauen, das ihnen von Menschen entgegengebracht wurde, ausgenutzt und missbraucht haben. Gerade deshalb sind für uns auch nach der Forum-Studie die Anerkennung erlittenen Unrechts, das Hören der Betroffenen und die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in unserer Landeskirche prioritär. Dazu gehören auch die finanzielle Ausstattung mit Personalressourcen und der Aufbau entsprechender Fachexpertise. Es gilt: Wir nehmen jeden geäußerten Verdacht, jede Beschuldigung, jede Anzeige ernst und ermutigen die Betroffenen sehr: Bitte melden Sie sich und helfen uns bei der weiteren Aufarbeitung! Wir hören Ihnen zu.“

Die Evangelische Kirche-Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bietet sowohl kirchliche als auch unabhängige Anlaufstellen für Menschen, die sexualisierte Gewalt erlitten haben. Sie erhalten Hilfe unter:

EKBO

Landeskirchliche Beauftragte für den Umgang mit sexualisierter Gewalt

Marion Eckerland
Telefon: +49 30 24344 423, Mobil: +49 151 65022267
E-Mail: m.eckerland@ekbo.de
www.ekbo.de/wir/ansprechpersonen-bei-missbrauch-und-missbrauchsverdacht.html

Ansprechpartnerin für Betroffene von sexualisierter Gewalt der Landeskirche

Dr. Chris Lange (Unabhängige externe Beraterin)
Telefon: +49 160 2043749, mittwochs 15 bis 17 Uhr und freitags 9 bis 11 Uhr
E-Mail: vertrauensstelle-ekbo@posteo.de
www.ekbo.de/wir/ansprechpersonen-bei-missbrauch-und-missbrauchsverdacht.html

Anerkennungskommission zur individuellen Aufarbeitung sexualisierter Gewalt

Geschäftsstelle Manuela Pagano
Telefon: +49 30 24344 316 / -535
E-Mail: m.pagano@ekbo.de
www.ekbo.de/service/aktiv-gegen-sexualisierte-gewalt/anerkennungskommission.html

Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)

Zentrale Anlaufstelle .help der EKD

www.anlaufstelle.help
www.hinschauen-helfen-handeln.de

Ergebnisse der und Hintergrund zur ForuM-Studie

www.forum-studie.de
www.ekd.de/forumstudie

Pressestelle
Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-
schlesische Oberlausitz
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